Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Vertragspartner des Bestellers ist die Firma Rauch Kunststoff- & Galvanotechnik GmbH, nachfolgend Rauch GmbH genannt. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Firma Rauch GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
3. Bestellung
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, diese erwerben zu wollen. Die Firma Rauch GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 7 Kalendertagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung/ Proforma-Rechnung. Falls ein Artikel für einen erheblichen Zeitraum nicht verfügbar ist, behält die Firma Rauch GmbH sich die Nichtlieferung vor. Sie wird den Besteller in diesem Fall unverzüglich informieren und eine ggf. bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich rückerstatten.
4. Lieferung und Zahlung
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Firma Rauch GmbH sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit dem ausgwwiesenen Zuschlag berechnet. Bestellungen per "Vorkasse" bei denen nach 10 Arbeitstagen kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, betrachten wir als storniert.
5. Lieferzeiten
Ware, die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt innerhalb von 2 Arbeitstag nach Zahlungseingang zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, daß ein gesetzlicher Vertreter der Firma Rauch GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
6. Rückgaberecht
Im Rahmen des Fernabsatzgesetzes können bei uns gekaufte Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn die Ware unbenutzt und unbeschädigt, sowie transportsicher verpackt an unsere Firmenadresse gesendet wurde. Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anläßlich von Sonderverkaufsaktionen und für speziell nach Kundenwünschen hergestellte Ware.
7. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch Firma Rauch GmbH auf den Käufer über.
8. Gewährleistung
Firma Rauch GmbH gewährleistet, daß die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Frachtschäden (Verpackung sichtlich beschädigt) sind auf den Empfangspapieren der Spedition zu vermerken und Firma Rauch GmbH schriftlich innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit dem beiliegenden Lieferschein nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muß zusammen mit einer Kopie des des Lieferscheines, ausreichend frankiert, eingeschickt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. Firma Rauch GmbH hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB.
9. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Rauch GmbH.
10. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV- Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von Firma Rauch GmbH. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12. Schlusserklärung
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Stand: 01.09.2018